Für Vermietung sowie Wartungs-, Reparatur- und Servicedienstleistungen.
Diese AGB gelten für alle Vermietungen von Wohnmobilen und Wohnwagen sowie für Wartungs-, Reparatur- und Servicedienstleistungen von Real Caravan Service.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Unterzeichnung des Miet- oder Servicevertrages zustande.
Der Mieter muss:
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Verspätete Rückgaben können zusätzlich berechnet werden.
Für Mietfahrzeuge kann eine Kaution erhoben werden. Die Höhe wird im Mietvertrag festgelegt.
Der Mieter verpflichtet sich:
Unfälle, Schäden oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
Reparaturen werden nach Aufwand oder gemäß schriftlichem Angebot durchgeführt. Zusätzliche Arbeiten, die während der Reparatur erforderlich werden, dürfen nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wehr.
Real Caravan Service führt Reparatur-, Wartungs- und Nachrüstarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik durch.
Bei älteren Fahrzeugen können während der Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare Schäden festgestellt werden. Für daraus resultierende Zusatzarbeiten wird nach vorheriger Abstimmung ein separates Angebot erstellt.
Für vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile übernimmt Real Caravan Service keine Gewährleistung oder Haftung.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist das Fahrzeug innerhalb von 7 Kalendertagen abzuholen. Danach können Standgebühren erhoben werden.